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07.02.2007

Neues Telemediengesetz


Das neue Telemediengesetzt hat Änderungen in Bezug auf die Angabe des Datenschutzes für Internetpräsentationen zur Folge. Dies gilt nicht nur gewerbliche, sondern auch für gemeinnützige oder private Anbieter von Internetinhalten. Dieser Umstand und die Komplexität der Bestimmungen lässt vermuten, dass wieder einmal eine große Abmahnwelle auf alle nicht informierten Internetaktiven in Deutschland zukommt.
 
Das Telemediengesetz (TMG) ist im Januar 2007 verabschiedet worden und fasst das bisherige Teledienstegesetz (TDG) des Bundes und den Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) der Länder zu einem einheitlichen Bundesrecht zusammen.

Das Gesetz ist vom Bundestag verabschiedet worden aber noch nicht in Kraft getreten.
Was wir unseren Kunden schon seit langem empfehlen, nämlich ausführliche Informationen zum Datenschutz zu liefern, wird demnächst für alle zur Pflicht. Über die Verwendung personenbezogener Daten müssen zukünftig genaue Angaben gemacht werden. Personenbezogene Daten werden aber nicht erst bei Bestellungen, dem Ausfüllen von Formularen oder dem Anmelden auf Internetseiten erfasst, sondern auch das Speichern einer IP innerhalb einer Statistik ist eine Erfassung personenbezogener Informationen. Solche Statistiken werden praktisch von jeder Seite im Internet erstellt.

Es reicht nicht aus die Speicherung von IPs einfach anzugegeben, sondern Angaben zum Umgang mit diesen Daten, zur Bereitstellung gegenüber Dritten, zum Schutz vor dem unberechtigtem Zugriff und mehr müssen gemacht werden. Wer ganz sicher gehen will, sollte gar keine Daten mehr auf seiner Internetseite erheben, was zahlreichen Anbieter gar nicht möglich sein wird. Diese müssen sich in Zukunft um so besser beraten lassen.