<
28 / 106
> zur Übersicht

25.02.2019

EU Urheberrechtsreform Artikel 13 droht


Vor allem Artikel 13 des aktuellen Entwurfes der EU Urheberrechtsreform hat das Potential das Internet in Europa zu verändern. In der Vergangenheit haben Verursacher für die von ihnen begangene Urheberrechtsverletzung gehaftet. Jetzt allerdings soll die Haftung auf die Plattformen übertragen werden, auf denen die Urheberrechtsverletzungen begangen werden.
 

Faire Bezahlung für Urheber

Um es gleich vorweg zu betonen: Die Urheberrechtsbestimmungen aus dem Jahr 2000 bedürfen einer Anpassung. Inzwischen hat das Internet ganz neue Rahmenbedingungen geschaffen, dass ist keine Frage. Es muss nach einem Weg gesucht werden, wie Urheber kreativer Werke wie Künstler, Schriftsteller, Journalisten, Fotografen etc. ordentlich vergütet werden. Genau das ist das Ziel der neuen Urheberrechtsdiskussion in der EU.

Um zu verstehen, was da auf uns zukommt: googeln Sie gerne mal nach "artikel 13".

Plattformen haften für Verursacher

Nach dem aktuellen Entwurf, müssen Plattformen, auf denen Anwender Inhalte einstellen können, in Zukunft dafür sorgen, dass es zu keinen Urheberrechtsverletzungen kommt. Alternativ kann der Anbieter der Plattform auch für alle Inhalte dieser Welt im Vorfeld Lizenzvereinbarungen abschließen. Wenn diese das nicht tun, werden die Plattformen selbst für die Verstöße haftbar gemacht.

Auch Regi-On.de werden wir dann abschalten müssen

Unter diesen Voraussetzung werden alle kleineren Plattformen, auf denen Anwender selbst Inhalte einstellen können, schließen müssen. Es gibt zwar Ausnahmen für Startups, aber nur sofern diese nicht älter als drei Jahre sind.

Für unsere eigene Plattform Regi-On.de würde das definitiv das Ende bedeuten. Die darin enthaltenen Dienste werden wir dann in geschützten Bereichen betreiben. Selbst wenn wir alle Inhalte zuvor prüfen, können wir einfach nicht sehen, ob ein Bild oder Text evt. die Rechte eines Dritten berührt oder eben nicht.

Auch die großen Plattformen, wie z.B. Youtube, gehen davon aus, ein Filterung auf Urheberrechtsverweis nicht leisten zu können. Vielleicht haben die Befürworter ja auch Recht und Google, Facebook und Co. bekommen das, entgegen der eigenen Einschätzung, sehr wohl geregelt. Für alle kleineren Anbieter, deren Geschäftsmodell in irgendeiner Weise auf "user generated content" basiert, ist damit jedoch definitiv Schluss im Internet.

Auch wenn für diese zu 99,99 % alles ordentlich läuft. Das Restrisiko der Haftung ist einfach zu groß.


Monopolisierung mit Hilfe des Gesetzgebers

Vermutlich endet es wie im Leistungsschutzrecht. Auch hier hat Deutschland versucht den Verlegern dabei zu helfen von Google Lizenzgeld für die Nutzung von Artikeln bzw. Artikelausschnitten zu erhalten. Letztlich haben große deutsche Verlage Google eine Ausnahme eingeräumt, weil die verlorenen Werbeeinnahmen mehr Verluste brachten, als die Lizenzgebühren jemals eingebracht hätten.

Bei kleinere Onlineplattformen sind solche Ausnahmen wirtschaftlich nicht interessant. Damit zementiert man also per Gesetzt die herrschenden Verhältnisse und sorgt für eine weitere Monopolisierung, die im Internet ja eh schon das eigentliche, zentrale Problem ist.

Genau dieses Konzept soll jetzt mit Artikel 11 der Urheberrechtsrichtlinie auf EU Ebene übertragen werden.


Kommt das jetzt wirklich?

Die am 12.07.18 vom Europaparlament gebilligte Reform des Urheberrechts ist in den Trilog-Gesprächen zwischen Parlament, Rat und Kommission bestätigt und von den EU-Staaten am 20.02.19 verabschiedet worden. Es erfolgt nun eine letzte Abstimmung (vermutlich März/April) im Rat der EU-Regierungen. Wird dem Entwurf dort mehrheitlich zugestimmt, muss die EU Verordnung in geltendes Gesetz der Mitgliedstaaten der EU umgesetzt werden. Bisher wurde in dieser Phase so gut wie noch nie eine Vorlage gekippt.

Daher kämpft jetzt die Online-Petetion für eine freies Internet mit letzter Kraft daran, die Sensation doch noch zu schaffen und die ganze Verordnung zu kippen.
Natürlich geht es dabei nicht primär und die Rettung kleiner Internetanbieter. Primär wird mit den nicht zu vermeidenden Uploadfiltern (gemäß Kommision "Inhaltserkennungstechniken") ein Overblocking und damit eine Zensur im Internet befürchtet.

Wir hoffen, dass es nicht zur befürchteten Katastrophe kommt, bereiten uns und unsere Kunden jedoch schon mal vorsichtig darauf vor.

Quellen

Urheberrecht: Axel Voss weiß nicht genau, was in seinem Gesetz steht
Das "absolute Unverständnis" des Axel Voss
Urheberrechtsreform – Artikel 13 und YouTube
Das Leistungsschutzrecht – ein Zombie-Gesetz aus Deutschland wird bald in ganz Europa Realität
(Die obigen Verlinkungen entsprechen nicht dem Leistungsschutzrecht)

Natürlich gibt es auch eine starke Lobby, die das ganze gar nicht problematisch sieht:
Artikel der Gema
(Verlinkung gemäß Leistungsschutzrecht Art. 11)