21.08.2025
Barrierefreiheit im Web: Wenn die Pflicht zur Chance wird
Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – und mit ihm eine neue Phase digitaler Verantwortung. Als Anbieter von Marketing- und Weblösungen begleiten wir Unternehmen nicht nur bei der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, sondern vor allem dabei, die Potenziale digitaler Barrierefreiheit konsequent zu nutzen.
Wer betroffen ist – und wer jetzt handeln sollte
Das BFSG verpflichtet alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen im B2C-Bereich anbieten, zur Einhaltung verbindlicher Barrierefreiheitsstandards. Dazu zählen unter anderem Webseiten, Online-Shops, E-Book-Angebote, Apps, Ticket- und Zahlungssysteme sowie Telekommunikationsdienste. Nur Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und unter zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind von dieser Regelung ausgenommen. Für physische Produkte wie Terminals oder Automaten gelten diese Ausnahmen nicht.
Was genau gefordert wird
Digitale Angebote müssen künftig den Anforderungen der EN 301 549 entsprechen. Diese basiert auf den international anerkannten WCAG 2.1 (Stufe AA) und verlangt unter anderem:- eine klare, logisch aufgebaute Struktur mit semantisch korrekt eingesetzten Überschriften
- vollständige Bedienbarkeit über Tastatur
- ausreichende Farbkontraste und skalierbare Schriftgrößen
- verständliche Sprache und Alternativtexte für visuelle Inhalte
- Unterstützung durch Screenreader und andere Hilfsmittel
- uvm.
Darüber hinaus ist auf der Website eine Barrierefreiheitserklärung zu veröffentlichen, die sowohl über den aktuellen Umsetzungsstand als auch über bekannte Ausnahmen informiert und einen Feedbackkanal anbietet.
Fristen und Übergangsregelungen
Wer neue Produkte oder digitale Dienste ab dem 28. Juni 2025 auf den Markt bringt, muss die Anforderungen direkt erfüllen. Für Bestandsangebote, die vor diesem Stichtag verfügbar waren, gilt eine Übergangsfrist bis 28. Juni 2030. Für bestimmte physische Produkte kann diese Frist – je nach Zumutbarkeit der Umrüstung – sogar bis 2040 verlängert werden. Ein Beispiel dafür sind Selbstbedienungsterminals.Warum sich digitale Barrierefreiheit für alle lohnt
Auch unabhängig von gesetzlichen Vorgaben lohnt es sich, in barrierefreie Weblösungen zu investieren. Man erreicht damit nicht nur Menschen mit Einschränkungen, sondern verbessert auch die Nutzererfahrung für alle. Gut strukturierte, klar verständliche und technisch saubere Websites sind schneller, leichter bedienbar und erzielen nachweislich bessere Konversionsraten. Sie sind zudem suchmaschinenfreundlich und stärken das Markenbild – denn digitale Zugänglichkeit wird zunehmend als Zeichen gesellschaftlicher Verantwortung wahrgenommen.Strategisch umsetzen statt nur reagieren
Wir betrachten das Thema Barrierefreiheit nicht nur als Zusatzaufwand, sondern in den Grundzügen als integralen Bestandteil moderner Webentwicklung. Gemeinsam mit unseren Kunden erarbeiten wir praxisnahe Lösungen, die rechtliche Sicherheit bieten und gleichzeitig echte Mehrwerte schaffen. Dazu gehören:- die systematische Prüfung bestehender Websites und Anwendungen
- die Konzeption und Umsetzung neuer, barrierefreier Webdesigns
- auf Wunsch die Integration von Accessibility-Prüfungen in bestehende Redaktions- und Entwicklungsprozesse
- Schulungen im Umgang mit barrierefreien Inhalten und deren Pflege
Digitale Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess der mit SEO oder Sicherheitsvorkehrungen vergleichbar ist. Wer frühzeitig investiert, verschafft sich nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch einen nachhaltigen Vorsprung im Wettbewerb.

Praktische Unterstützung durch ein Barrierefreiheits-Plugin
Als Ergänzung zu einer von Grund auf barrierefrei gestalteten Website bieten wir ein Plugin an, das Besuchern verschiedene Barrierefreiheitseinstellungen direkt auf der Seite zugänglich macht. Über ein leicht bedienbares Menü können etwa Schriftgröße, Zeilen- und Zeichenabstand, Zoom, Farbkontraste oder die Anzeige von Bildern individuell angepasst werden. Auch wenn solche Tools nicht gesetzlich vorgeschrieben sind und keine umfassende barrierefreie Gestaltung ersetzen, können sie den Zugang zu wichtigen Funktionen erheblich erleichtern – insbesondere für Nutzerinnen und Nutzer, die sich in den Einstellungen ihres Browsers nicht auskennen oder schnelle Anpassungen vornehmen möchten.Mit einem starken Partner an der Seite
Barrierefreiheit im Web ist längst kein „Nice-to-have“ mehr, sondern ein zentrales Qualitätsmerkmal digitaler Kommunikation. Wir unterstützen Unternehmen dabei, gesetzliche Vorgaben nicht nur einzuhalten, sondern sie auch gezielt für Bedienkomfort, Service, Kundenbindung und Markenpositionierung zu nutzen. Wir analysieren Ihre aktuellen digitalen Angebote, beraten zu konkreten Schritten und übernehmen auf Wunsch auch die vollständige Umsetzung – von der technischen Prüfung bis zur barrierefreien Neugestaltung.Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie daran Interesse haben und eine Beratung wünschen!