Wenn man aufgrund der Nutzung eines Bildes abgemahnt wurde, ist der Schreck groß. Im Fall einer berechtigten Beanstandung ist die erste Maßnahme, das abgemahnte Bild von der eigenen Seite zu entfernen. Fehler bei der Entfernung können zu hohen Folgekosten auf Grundlage der Unterlassungserklärung führen.
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